Kurzzeitfreiwilligendienst

Das Heilige Land, ein Treffpunkt von drei Weltreligionen, wird durch seine kulturelle, soziale und politische Vielfalt charakterisiert. Hier setzen sich unsere Freiwilligen im Rahmen von Kurzzeitfreiwilligendiensten in unseren vereinseigenen und kooperierenden Einrichtungen ein, um die Menschen vor Ort direkt zu unterstützen. Dabei gewinnen sie tiefe Einblicke in soziale Projekte und die religiöse Vielfalt – Erfahrungen, die sie oft ein Leben lang prägen.

Was ist ein Kurzzeitfreiwilligendienst?

Ein Kurzzeitfreiwilligendienst dauert drei Monate und fokussiert hauptsächlich auf unsere Gäste- und Pilgerhäuser in Jerusalem. Dieser Dienst ist speziell für Erwachsene mit einem abgeschlossenen Studium oder einer Berufsausbildung konzipiert. Einsatzmöglichkeiten in sozialen Einrichtungen sind in Ausnahmefällen und mit den entsprechenden Fachkenntnissen möglich.

Voraussetzungen
  • Mindestens 27 Jahre alt sein ODER ein Studium/Berufsausbildung abgeschlossen haben.
  • Bereitschaft zeigen, sich für drei Monate in einem Projekt in Israel oder Palästina einzubringen.
  • Zu einem einfachen Lebensstil in Gemeinschaft bereit sein.
  • Eine christliche Grundhaltung haben.
  • Physisch und psychisch belastbar sein.
  • Erfahrungen in Jugendarbeit oder Kirchengemeinde vorweisen können.
  • Teamfähigkeit, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit besitzen.
  • Den Wunsch haben, ein fremdes Land zu entdecken, Kulturen kennenzulernen und den eigenen Glauben mit anderen zu teilen.
  • EDV-Kenntnisse
Rahmenbedingungen
  • Vorbereitung und Begleitung während des Freiwilligendienstes.
  • Unterkunft und Verpflegung.
  • Eine Auslandsversicherung.
  • Flexibler Ausreisezeitraum.
  • Ein monatliches Taschengeld von 130€.

Ihre
Ansprechpartner*innen

Nicolas Kotterer

Referent für Freiwilligendienste

Susanna Schüller

Referentin für Freiwilligendienste

Aufgrund der aktuellen Situation pausieren die Bewerbungen bei den Kurzzeit-Freiwilligendiensten. Wir informieren im Newsletter, sobald Bewerbungen wieder möglich sind.

Einsatzstellen für den Kurzzeitfreiwilligendienst

Paulus-Haus

Aufgaben:
Mitarbeit in einem Gästehaus, Mithilfe im Speisesaal und in der Spülküche, Hausmeistertätigkeiten, Unterstützung beim Zimmerservice

Unterkunft:
Eigene Zimmer mit Bad auf dem Gelände

St. Charles Hospice

Aufgaben:
Mitarbeit in einem Gästehaus, Mithilfe im Speisesaal und in der Spülküche, Hausmeistertätigkeiten, Unterstützung beim Zimmerservice

Unterkunft:
Eigene Zimmer mit Bad im Kloster

Dormitio-Abtei:

Aufgaben:
Mitarbeit im Café und Klosterladen, Gästebetreuung, Unterstützung bei verschiedenen Aktionen und Veranstaltungen, ggf. Küsterdienst

Unterkunft:
Eigene Zimmer mit Bad im Kloster

Beit Emmaus

Aufgaben:

Die Aufgaben der Freiwilligen, Unterstützung bei den alltäglichen Arbeiten in der Betreuung, Versorgung und Pflege, Freizeitgestaltung mit den Bewohnerinnen, Mitarbeit im Garten 

Unterkunft:
Eigenes Zimmer mit Bad auf dem Gelände

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Freiwilligendienst

1. Wann ist ein Kurzzeitfreiwilligeneinsatz möglich?

es Kurzzeiteinsätze sind das ganze Jahr über möglich. Sie können sich gerne telefonisch oder per E-Mail erkundigen, ab wann wieder Einsatzplätze gibt.

2. Was muss das ärztliche Attest beinhalten?
Am besten gehen Sie zu Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin, der*die Sie bereits mehrere Jahre kennt. Die Untersuchung dient dem Zweck, dass der*die Arzt/Ärztin feststellt, dass Sie physisch und psychisch bereit sind für einen (einjährigen) Freiwilligendienst im Ausland und mit Hitze umgehen können. Eine Beeinträchtigung, Behinderung oder chron. Erkrankung schließen die gesundheitliche Eignung nicht aus. Wir müssen gemeinsam überlegen, welche Einsatzstelle dann am besten passt und mit der Versicherung abklären, in welchem Tarif wir Sie versichern. Zudem sollte der*die Arzt/Ärztin Ihren Impfstatus überprüfen. Für eine Einreise nach Israel sind keine Impfungen vorgeschrieben – es ist dennoch ratsam, einen aktuellen Impfstatus zu haben.
3. Welchen Inhalt soll die persönliche Referenz haben?

Hier finden Sie Anregungen und Impulse für den Inhalt einer persönlichen Referenz.

Die persönliche(n) Referenz(en) können von (Groß-)Eltern, Geschwistern, Freund*innen, Bekannten aus der Freizeit (z.B. Sportverein), Lehrer*innen und anderen Personen geschrieben sein, die Sie bereits länger kennen und gut einschätzen können.

4. Darf man für einen Kurzzeitfreiwilligeneinsatz von 3 Monaten jünger 
als 26 sein?

Grundsätzlich nein. Es sei denn Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium.

Wenden Sie sich bei Fragen einfach telefonisch oder per E-Mail an uns. So können wir in einem Gespräch herausfinden, ob ein Kurzzeitfreiwilligendienst für Sie möglich ist.

5. Bieten Sie auch Freiwilligendienste unter 3 Monaten an?

Wir bieten grundsätzlich nur Freiwilligendienste ab drei Monaten an, da die Erfahrung zeigt, dass eine Einarbeitungszeit wichtig ist und man einige Zeit benötigt, um sich vor Ort einzuleben.

6. Wer trägt die anfallenden Kosten?

Unterkunft und Verpflegung werden, wenn möglich, von den Einsatzstellen vor Ort gestellt.

Bei einem Kurzzeitfreiwilligendienst zahlt der DVHL ein monatliches Taschengeld von 130 Euro.

Zusätzlich schließt der Verein für alle Freiwilligen eine Kranken,- Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Dauer des Auslandaufenthaltes ab.

7. Darf man Unterlagen nachreichen?

Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden, jedoch bitten wir darauf zu achten, dass die Bewerbungsunterlagen so bald wie möglich zu vervollständigen sind.