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Neue Regeln für Zuwendungsbestätigungen


2021 war durch die Fortdauer der Corona-Pandemie für unsere Einrichtungen und die Hilfsprojekte im Heiligen Land kein einfaches Jahr. Umso mehr danken wir unseren Mitgliedern, unseren Spenderinnen und Spendern von Herzen für ihre Unterstützung! Ihr Beitrag ermöglicht es uns, unsere Einrichtungen zu erhalten und Hilfsprojekte im Heiligen Land mitzutragen. Danke dafür!


Ab dem Steuerjahr 2021 sind Zuwendungsbestätigungen („Spendenquittungen“) nur noch ab einer Zuwendungshöhe über 300 Euro erforderlich. Zuwendungen unter dieser Höhe können gegenüber dem Finanzamt einfach per Kontoauszug belegt werden. Aus unserer Verantwortung heraus, Aufwand und Kosten so gering wie möglich zu halten, versendet der DVHL Zuwendungsbestätigungen bereits seit einigen Jahren als jährliche Sammelquittung, für 2021 entsprechend bei eingegangenen Zuwendungen mit einer Gesamtsumme über 300 Euro. Der Versand der Zuwendungsbestätigungen erfolgt seit Ende Januar.


Sie haben Ihre Zuwendungsbestätigung per Post erhalten und möchten sie künftig per E-Mail erhalten? Das ist kein Problem: Bitte schreiben Sie einfach an info@dvhl.de, dass Sie die Zuwendungsbestätigung künftig per E-Mail erhalten möchten.

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