Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen: Spendenquittung

Für Spenden ab einem Jahresspendenbetrag von mindestens 300 Euro versenden wir automatisch jeweils im Januar/Februar des Folgejahres eine Jahres-Spendenquittung, auch Spendenbescheinigung oder Zuwendungsbestätigung genannt. Es ist uns ein besonderes Anliegen, unsere Verwaltungskosten so gering wie möglich zu halten und unsere Mittel effektiv für die Menschen im Heiligen Land einzusetzen. Deshalb stellen wir bevorzugt Jahresspendenquittungen aus. Sollten Sie darüber hinaus jedoch bereits vorab eine Einzel-Spendenquittung benötigen, wenden Sie sich an unsere Spendenbuchhaltung unter info@dvhl.de. Dort wird Ihnen rasch und unkompliziert geholfen.

Sie haben Ihre Jahresquittung noch nicht erhalten?

Wir verschicken für jedes Jahr automatisch Anfang des Folgejahres eine Jahresspendenquittung. Sollten Sie Ihre Spendenquittung für das vergangene Jahr vermissen, melden Sie sich bitte bei Christoph Tenberken, der für den Bereich Fundraising & MItgliederbetreuung zuständig ist unter +49 (0) 221 99 50 65-0 oder info@dvhl.de.

Auf der Jahresquittung fehlt eine Spende?

Dies könnte folgende Gründe haben:

  • Wenn die Spende bereits als Einzelquittung bestätigt wurde, darf sie nicht erneut auf Ihrer Jahresquittung erscheinen. Spenden dürfen nur einmal quittiert werden.

  • Wenn die Spende zum Jahreswechsel erfolgte, kann es sein, dass der Spendeneingang ins neue Jahr gefallen ist (Das Buchungsdatum auf unserem Spendenkonto ist entscheidend). Sie erhalten die Bestätigung dieser Spende dann erst auf der Jahresquittung des Folgejahres.

Kann ich meine Spendenquittung auch per E-Mail als PDF-Dokument erhalten?

Spendenquittungen können per Mail verschickt werden. Sie haben Ihre Zuwendungsbestätigung per Post erhalten und möchten sie künftig per E-Mail erhalten? Das ist ganz einfach: Bitte schreiben Sie an info@dvhl.de, dass Sie die Zuwendungsbestätigung künftig per E-Mail erhalten möchten.

Kann ich meine Spende auch ohne Spendenquittung steuerlich geltend machen?
 

Sie können ohne Spendenquittung Beträge bis zu 300 Euro beim Finanzamt geltend machen. Dazu benötigen Sie Ihren Kontoauszug sowie den Freistellungstext (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst.b. EStDV) vom Deutschen Verein vom Heiligen Lande.

Bestätigung über Zuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.

Wir sind wegen Förderung kirchlicher und mildtätiger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln Mitte, Steuer-Nr. 215/5863/0378, vom 27.06.2019 für den letzten Veranlagungszeitraum 2015 bis 2017 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung kirchlicher und mildtätiger Zwecke verwendet wird.

Sie können den Freistellungstext gemeinsam mit Ihrem Kontoauszug, auf dem Ihre Spende an den Deutschen Verein vom Heiligen Lande aufgeführt ist, beim Finanzamt einreichen.

Spenden über 300 Euro müssen über eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung), die wir Ihnen ausstellen, nachgewiesen werden.

Bitte wenden Sie sich für steuerrechtliche Fragen an Ihre Steuerberaterin oder Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.