Spenden Sie für die Christen im Heiligen Land

Helfen Sie, die Brücke des Friedens zu stärken

Seit über 160 Jahren wirkt der Deutsche Verein vom Heiligen Lande (DVHL) im Herzen des Nahen Ostens, fördert den interreligiösen Dialog und setzt sich für Frieden ein. In dieser Region, geprägt von Geschichte und Gegenwart, unterstützt der DVHL zahlreiche Einrichtungen und Projekte. Doch dieses Engagement ist auf Ihre Unterstützung angewiesen. Mit Ihrer Spende tragen Sie dazu bei, diese wichtige Arbeit fortzuführen und ein Zeichen für Verständigung und Versöhnung zu setzen. Insbesondere die Spenden anlässlich des Palmsonntags fördern die Arbeit für die Menschen im Nahen Osten.

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Ihr
Ansprechpartner

Christoph Tenberken

Spendenkonto

Deutscher Verein vom Heiligen Lande

PAX-BANK KÖLN

BIC/SWIFT: GENODED1PAX
IBAN: DE81 3706 0193 0021 9900 19

Das können sie mit ihrer Spende bewirken

Ein Beispiel aus dem Herzen Jerusalems - Die Schmidt-Schule

Inmitten von Jerusalem, wo sich die Pfade von Christentum, Judentum und Islam kreuzen, liegt ein Ort der Bildung und Verständigung: die Schmidt-Schule. Gegründet 1886, steht sie heute als Symbol für interkulturelle, interreligiöse und ganzheitliche Mädchenerziehung. Unabhängig von der sozialen Herkunft erhalten Schülerinnen hier eine erstklassige Bildung, die ihnen Türen zu weltweit führenden Universitäten öffnet.

Sounds of Palestine: Mehr als Musik – Ein Fluchtpunkt und Alltagsanker für Kinder in Flüchtlingslagern

Im Zentrum von „Sounds of Palestine“ in der Nähe von Bethlehem lernen rund 160 benachteiligte Kinder Geige, Cello, Kontrabass, Klarinette oder die palästinensische Trommel. Neben dem Musikunterricht spielen alle auch im Orchester und singen im Chor.

Ihre Spende belebt das Herz von Tabgha: Bewahren und Teilen der Brotvermehrung und Gastfreundschaft

Das Benediktiner-Priorat Tabgha, gelegen am idyllischen Ufer des Sees Gennesaret, ist nicht nur ein Zeuge jahrhundertealter Geschichte, sondern auch ein lebendiges Symbol für Nächstenliebe und Gemeinschaft. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie nicht nur den Erhalt dieser heiligen Stätte und ihrer beeindruckenden byzantinischen Mosaiken, sondern fördern auch das tägliche Wirken der Benediktinermönche und -schwestern.

Häufig gestellte Fragen

1. Sie haben Ihre Jahresquittung noch nicht erhalten?

Wir verschicken für jedes Jahr automatisch Anfang des Folgejahres eine Jahresspendenquittung. Sollten Sie Ihre Spendenquittung für das vergangene Jahr vermissen, melden Sie sich bitte bei Herrn Christoph Tenberken, der für das Fundraising zuständig ist unter +49 (0) 221 99 50 65-0 oder info@dvhl.de.

2. Auf der Jahresquittung fehlt eine Spende?

Dies könnte folgende Gründe haben:

  • Wenn die Spende bereits als Einzelquittung bestätigt wurde, darf sie nicht erneut auf Ihrer Jahresquittung erscheinen. Spenden dürfen nur einmal quittiert werden.
  • Wenn die Spende zum Jahreswechsel erfolgte, kann es sein, dass der Spendeneingang ins neue Jahr gefallen ist (Das Buchungsdatum auf unserem Spendenkonto ist entscheidend). Sie erhalten die Bestätigung dieser Spende dann erst auf der Jahresquittung des Folgejahres.
3. Kann ich meine Spendenquittung auch per E-Mail als
PDF-Dokument erhalten?

Spendenquittungen können per Mail verschickt werden. Sie haben Ihre Zuwendungsbestätigung per Post erhalten und möchten sie künftig per E-Mail erhalten? Bitte informieren Sie uns über info@dvhl.de.

4. Kann ich meine Spende auch ohne Spendenquittung steuerlich geltend machen?

Sie können ohne Spendenquittung Beträge bis zu 300 Euro beim Finanzamt geltend machen. Dazu benötigen Sie Ihren Kontoauszug sowie den Freistellungstext (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst.b. EStDV) vom Deutschen Verein vom Heiligen Lande.
Bestätigung über Zuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.
Wir sind wegen Förderung kirchlicher und mildtätiger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln Mitte, Steuer-Nr. 215/5863/0378, vom 17.01.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2018 bis 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung kirchlicher und mildtätiger Zwecke verwendet wird.
Sie können den Freistellungstext gemeinsam mit Ihrem Kontoauszug, auf dem Ihre Spende an den Deutschen Verein vom Heiligen Lande aufgeführt ist, beim Finanzamt einreichen.
Spenden über 300 Euro müssen über eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung), die wir Ihnen ausstellen, nachgewiesen werden.
Bitte wenden Sie sich für steuerrechtliche Fragen an Ihre Steuerberaterin oder Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Weitere Möglichkeiten zu Spenden