Weihnachtsspende 2026

Unser Spendenprojekt für das Thema „Hoffnung blüht auf oder das Wunder von Weihnachten“ startet in Kürze

Häufig gestellte Fragen

1. Sie haben Ihre Jahresquittung noch nicht erhalten?

Wir verschicken für jedes Jahr automatisch Anfang des Folgejahres eine Jahresspendenquittung. Sollten Sie Ihre Spendenquittung für das vergangene Jahr vermissen, melden Sie sich bitte bei Herrn Christoph Tenberken, der für das Fundraising zuständig ist unter +49 (0) 221 99 50 65-0 oder info@dvhl.de.

2. Auf der Jahresquittung fehlt eine Spende?

Dies könnte folgende Gründe haben:

  • Wenn die Spende bereits als Einzelquittung bestätigt wurde, darf sie nicht erneut auf Ihrer Jahresquittung erscheinen. Spenden dürfen nur einmal quittiert werden.
  • Wenn die Spende zum Jahreswechsel erfolgte, kann es sein, dass der Spendeneingang ins neue Jahr gefallen ist (Das Buchungsdatum auf unserem Spendenkonto ist entscheidend). Sie erhalten die Bestätigung dieser Spende dann erst auf der Jahresquittung des Folgejahres.
3. Kann ich meine Spendenquittung auch per E-Mail als
PDF-Dokument erhalten?

Spendenquittungen können per Mail verschickt werden. Sie haben Ihre Zuwendungsbestätigung per Post erhalten und möchten sie künftig per E-Mail erhalten? Bitte informieren Sie uns über info@dvhl.de.

4. Kann ich meine Spende auch ohne Spendenquittung steuerlich geltend machen?

Sie können ohne Spendenquittung Beträge bis zu 300 Euro beim Finanzamt geltend machen. Dazu benötigen Sie Ihren Kontoauszug sowie den Freistellungstext (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst.b. EStDV) vom Deutschen Verein vom Heiligen Lande.
Bestätigung über Zuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.
Wir sind wegen Förderung kirchlicher und mildtätiger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Köln Mitte, Steuer-Nr. 215/5863/0378, vom 17.01.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum 2018 bis 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung kirchlicher und mildtätiger Zwecke verwendet wird.
Sie können den Freistellungstext gemeinsam mit Ihrem Kontoauszug, auf dem Ihre Spende an den Deutschen Verein vom Heiligen Lande aufgeführt ist, beim Finanzamt einreichen.
Spenden über 300 Euro müssen über eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung), die wir Ihnen ausstellen, nachgewiesen werden.
Bitte wenden Sie sich für steuerrechtliche Fragen an Ihre Steuerberaterin oder Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Weitere Möglichkeiten zu Spenden